In Bürogemeinschaft verbundene Rechtsanwälte stellen rechtlich Einzelkanzleien dar, die sich
gemeinsam organisieren, aber nicht gesamtschuldnerisch haften.
Für Sie als Mandanten/Mandantin bedeutet das, dass Mandatsverhältnisse nur mit einem/einer Anwalt/Anwältin begründet werden, nicht jedoch mit allen Mitgliedern der Bürogemeinschaft.
Für Sie als Mandanten/Mandantin bedeutet das, dass Mandatsverhältnisse nur mit einem/einer Anwalt/Anwältin begründet werden, nicht jedoch mit allen Mitgliedern der Bürogemeinschaft.