Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall.

Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten.

Sie haben es in der Hand, Ihren Nachlass frühzeitig mit Testamenten, Verträgen, Schenkungen etc. zu regeln und damit Auseinandersetzungen und meistens familiäre Streitigkeiten zu verhindern.

Wir beraten Sie und bieten Ihnen eine Strategie, wie Sie Ihr Vermögen auch im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen steuerlich optimiert übertragen.

Wir begleiten Sie bereits im Vorfeld bei der Errichtung Ihres Testaments, bei der Erteilung des Erbscheins, der Ausschlagung des Erbes, der Auslegung und Anfechtung eines Testamentes, der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und der Abwicklung/Verwaltung des Nachlasses.

Wir vertreten Sie.

Frau Rechtsanwältin Jonas-Loga und Herr Rechtsanwalt Daams beraten Sie über Nachlassplanung, Erbfolge, Enterbung, Pflichtteil, Absicherung durch Wohnrecht und Nießbrauch, Schenkungen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Gestaltung von Testamten und Erbverträgen sowie Vorsorgevollmachten.

Wie vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. dem Erbrecht.