Unter dem Begriff Allgemeines Zivilrecht werden alle Rechtsfragen gefasst, die keinem speziellen zivilrechtlichen Rechtsgebiet eindeutig zuzuordnen sind, die aber jeder aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt.
Zum Bereich des allgemeinen Zivilrechts gehören sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen, wie Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen, beispielsweise Probleme mit einem ungewollten Abonnement, dem Telefonanbieter oder auch die Rück-/Abwicklung von Kaufverträgen.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie unter anderem bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund bestehender Mängel, Ansprüchen aus Garantien oder auch Schadensersatzforderungen.
Sollten Sie selbst in der Situation sein, einen Vertrag zu entwerfen, helfen wir Ihnen bei diesem Vorhaben gerne.
Zum Bereich des allgemeinen Zivilrechts gehören sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen, wie Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen, beispielsweise Probleme mit einem ungewollten Abonnement, dem Telefonanbieter oder auch die Rück-/Abwicklung von Kaufverträgen.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie unter anderem bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund bestehender Mängel, Ansprüchen aus Garantien oder auch Schadensersatzforderungen.
Sollten Sie selbst in der Situation sein, einen Vertrag zu entwerfen, helfen wir Ihnen bei diesem Vorhaben gerne.