Allgemeines Zivilrecht

Unter dem Begriff Allgemeines Zivilrecht werden alle Rechtsfragen gefasst, die keinem speziellen zivilrechtlichen Rechtsgebiet eindeutig zuzuordnen sind, die aber jeder aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt.

Zum Bereich des allgemeinen Zivilrechts gehören sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen, wie Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen, beispielsweise Probleme mit einem ungewollten Abonnement, dem Telefonanbieter oder auch die Rück-/Abwicklung von Kaufverträgen.

In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie unter anderem bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund bestehender Mängel, Ansprüchen aus Garantien oder auch Schadensersatzforderungen.

Sollten Sie selbst in der Situation sein, einen Vertrag zu entwerfen, helfen wir Ihnen bei diesem Vorhaben gerne.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst auch Ansprüche aus Eigentum, Besitz und aus dem Bereicherungsrecht sowie Schadensersatzforderungen aufgrund unerlaubter Handlungen.

Durch unsere jahrelange Erfahrung stehen wir Ihnen außergerichtlich für eine in erster Linie gütliche Streitbeilegung und auch als sichere Prozessführer zur Verfügung.

Herr Rechtsanwalt Daams und Frau Rechtsanwältin Jonas-Loga vertreten Sie mit fundiertem Wissen und bieten schnelle und unkomplizierte Lösungen für Ihr Anliegen.

Dabei ist uns an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant besonders gelegen, damit wir auf diese Weise ein für Sie bestmögliches Ergebnis erzielen können.