Arbeitsrecht und Kündigungsschutz

Abmahnung oder Kündigung?

Haben Sie beim Verlust Ihres Arbeitsplatzes einen Anspruch auf eine Abfindung? Sie haben eine Abmahnung oder sogar Kündigung erhalten oder Ihre Lohnzahlung steht aus?

Zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren. Hier ist Eile geboten!

Im Arbeitsrecht existieren kurze Fristen und Ausschlussklauseln, die ein unverzügliches Handeln erfordern.

Lässt ein z.B. gekündigter Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage verstreichen, hat er regelmäßig keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Kündigung zu wehren.

Wichtig: Die Drei-Wochen-Frist!

Vorsicht, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt. Riskieren Sie keine Sperrfrist beim Arbeitsamt!

Wir klären Ihre Rechte, wenn Ihr Arbeitgeber sein Unternehmen umstrukturiert oder ein vertragliches Wettbewerbsverbot Sie an einer beruflichen Veränderung hindert.

Im Bereich des Arbeits- und Kündigungsschutzrechts stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Daams und Frau Rechtsanwältin Jonas-Loga mit Rat und Tat kompetent zur Seite. Wir helfen Ihnen gerne weiter.